§
1 Der Kreisfachverband Badminton im Landkreis Emsland (in der Folge
KFVE genannt) ist die satzungsgemäße (§ 7 BWE-Satzung)
Gliederung des NBV/BWE im Bereich des Landkreises Emsland, die die Interessen
des Badmintonsportes gegenüber der Kreisregierung, dem Kreissportbund
und der Öffentlichkeit vertritt. Er betreut die Vereine bzw. Abteilungen.
§ 2 Organe des
KFVE sind:
der Kreistag
der Vorstand
§ 3 Der Kreistag
setzt sich gem. § 15 KFVE-Satzung aus den Delegierten der Vereine
bzw. Abteilungen sowie den Vorstandsmitgliedern des KFVE zusammen und
findet jedes Jahr statt.
Jedes stimmberechtigte Vereins-/Abteilungsmitglied, sowie die Vorstandsmitglieder
haben je eine Grundstimme.
Form und Fristen der Einladung zum Kreistag regeln §§ 12,
13, 14 der Satzung des KFVE.
§ 4 Der Vorstand
setzt sich zusammen aus:
dem/der Vorsitzenden
dem/der 2. Vorsitzenden (kann auch von einem anderen Vorstandsmitglied
mit übernommen werden)
dem/der Kassenwart/in
dem/der Sportwart/in
dem/der Schüler- und Jugendwart/in
dem/der Lehrwart/in
dem/der Schiedsrichterwart/in
dem/der Pressewart/in
dem/der Schriftführer/in (kann auch von einem anderen Vorstandsmitglied
mit
übernommen werden)
§ 5 Ausschüsse
können bei
Bedarf eingesetzt werden; Zusammensetzung und Rechte/Pflichten müssen
dann erarbeitet und in die Satzung aufgenommen werden.
§ 6 Der geschäftsführende
Vorstand wird von dem Vorsitzenden und dem Kassenwart gebildet. Er ist
zuständig für die Einberufung der Sitzungen und Arbeitstagungen.
Ihm obliegt die Finanzverwaltung.
§ 7 Die Finanz-
und Kassenverwaltung obliegt dem Kassenwart. Als Anhalt dient die Finanz-
und Reisekostenordnung des NBV. Der Sportwart zeichnet die Anweisung
im Bereich des Leistungssportes.
§ 8 Im Übrigen
gelten die Satzungen des NBV/BWE, des Kreissportbundes Emsland, die
Ordnungen und sonstigen Bestimmungen.
§ 9 Die Geschäftsordnung
tritt nach Annahme durch den Vorstand am 25.01.2002 in Kraft.