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Badminton-Report Niedersachsen, Ausgabe 6-2009
Beim
Verbandstag 2009 gab es einige Änderungen in Bezug auf die Schiedsrichterlizenzen,
die wir nachfolgend noch einmal erläutern möchten.
Zum Werdegang
Die C-Schiedsrichterlizenzen in Niedersachsen kommen in den Ordnungen
des DBV nicht vor und somit war die Schiedsrichterordnung in Niedersachsen
nicht konform zu den Ordnungen des DBV. Aus diesem Grund kam es immer
wieder zu Diskussionen zwischen den Vertretern des DBV und denen des
NBV. Dieser Zustand sollte für alle Seiten zufrieden stellend gelöst
werden.
Die C-Schiedsrichterlizenzen in Niedersachsen machen einen Großteil
der Lizenzen aus, diesem Umstand wollte der Vorstand Rechnung tragen.
Daher haben wir Ausführungsbestimmungen entwickelt, die einen Übergang
von der C-Lizenzen zu den B-Lizenzen ermöglichen.
Ausführungsbestimmungen
Die Ausführungsbestimmungen zum Wegfall der C-Lizenzen sehen wie
folgt aus:
- Die jetzigen C-Lizenzen behalten bis zum Ablauf der Lizenz die Gültigkeit
- Die C-Lizenz-Inhaber haben bis zum Ablauf der Lizenz die Möglichkeit,
mit einem eintägigen praktischen Lehrgang mit Prüfung die
B-Lizenz zu absolvieren, da die theoretische Einweisung bereits stattgefunden
hat.
- Die C-Lizenzen werden als Lizenzen gemäß Absatz j) der
Anlage 1 der Finanz- und Kassenordnung gewertet
- Mit Beschluss durch den Beirat werden keine Lehrgänge für
C-Lizenzen mehr angeboten.
Was ändert sich?
In den Ordnungen des NBV gibt es keine C-Schiedsrichterlizenzen mehr.
Da pro Mannschaft aber ein Schiedsrichter gestellt werden muss, müssen
zukünftig B-Schiedsrichter entsprechend der Anzahl der Mannschaften
zur Verfügung stehen. Die C-Lizenzen sind allerdings bis zu ihrem
Ablauf in jedem Fall gültig und werden als Schiedsrichterlizenzen
angerechnet.
Wie bekomme ich die B-Schiedsrichterlizenz?
Das steht in § 4 Absatz 5 der Schiedsrichterordnung:
"Die B-Lizenz wird durch eine schriftliche, mündliche und
praktische Prüfung erworben. Die Gültigkeitsdauer der jeweiligen
Lizenz beträgt zwei Jahre."
Diejenigen, die bereits eine C-Schiedsrichterlizenz haben können
ihre B-Lizenz durch einen eintägigen praktischen Lehrgang mit einer
praktischen Prüfung erlangen. Das entspricht also der Verlängerung
der Lizenz, die sowieso nötig gewesen wäre.
Wie lange ist die B-Schiedsrichterlizenz gültig?
Auch das steht in § 4 Absatz 5 der Schiedsrichterordnung:
"Die Gültigkeitsfrist bei Neuerwerb endet mit dem Ablauf des
übernächsten Jahres. Die Verlängerung hat im Jahr des
Lizenzablaufes zu erfolgen. Stichtag ist der 31.12. jeden Jahres."
Das bedeutet, bei einem Neuerwerb gilt die Lizenz z. B. vom 30.06.2009
bis zum 31.12.2011. Die Verlängerung hat dann im Jahr des Ablaufes
zu erfolgen und gilt für zwei Jahre. Das bedeutet, wenn die Verlängerung
am 15.09.2009 erfolgt, ist die Lizenz bis zum 31.12.2001 gültig.
Was kostet es meinen Verein, wenn wir nicht ausreichend Schiedsrichter
für alle Mannschaften haben?
Die Gebühren für einen fehlenden Schiedsrichter liegen bei
80 Euro pro fehlenden Schiedsrichter. Die C-Lizenzen gelten bis zum
Ende ihrer Gültigkeit als Lizenzen und können entsprechend
mitgerechnet werden. ACHTUNG: Der Ablauf der mitten
in der Lizenzen erfolgt zum 31.12. eines Jahres, also mitten in der
Saison. Es müssen aber zu jeder Zeit in der Saison ausreichend
Schiedsrichter im Verein vorhanden sein. Bitte bedenkt das frühzeitig
und überprüft im September noch einmal alle Lizenzen in eurem
Verein.
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